Ein Hahn ist wegen seines nervtötenden Krähens von einem Südtiroler Gericht der Ruhestörung schuldig befunden worden. Sein Besitzer muss der Klägerin 200 Euro Schadenersatz für den Lärm in den frühen Morgenstunden bezahlen. Die Nachbarin des Landwirtes war vor Gericht gezogen, weil sie jede Nacht vom „Kikeriki“ des Tieres geweckt wurde. Der Mann verteidigte sich vor dem Richter vergeblich mit dem Argument, er habe die Zahl seiner Hähne bereits von fünf auf einen reduziert. Den brauche er allerdings, um seinen Hühnerstall am Leben zu erhalten. Der Landwirt will nun unterstützt vom lokalen Bauernbund Berufung gegen das Urteil einlegen.
In einem Nachbardorf gab es früher einen Bauern, der seinem Hahn die Stimmbänder hat gekürzt, der war dann nur noch kröchhzend hörbar, nervte mehr, als das ehemalige Kikerikiii - letztendlich landete der arme Federbursche im Kochtopf.
NIna Freundschaft ist Liebe ohne Flügel. {französisches Sprichwort}
Hoffentlich bekommt der Hahn doch noch sein Recht auf Kikeriki. Wer auf das Land zieht, müßte eigentlich wissen, was das bedeutet. Dass da die "Uhren anders" gehen. Und ohne Landwirtschaft geht halt mal nichts. Immer wieder liest man leider von solchen Urteilen. Sei es der "lärmende" Hahn oder der Misthaufen oder das Läuten der Kuhglocken. Wen sowas stört, der soll in der Stadt bleiben! Da kann er dann auch unliebsame Nachbarn haben.