In meinen Augen ist der dunkelblaue Wagen eigentlich unschuldig, weil der hellblaue Wagen die Kurve angeschnitten hat. Aber leider kommt hier der Gummiparagraph 1 zum tragen und somit trägt jeder seinen eigenen Schaden.
Soweit ich informiert bin gibt es immer eine Mitschuld .Klingt blöde ,aber aus eigener Erfahrung kenne ich das .Ich habe zum Schluß einen Rechtsanwalt genommen und würde das auch raten . Verstehen tue ich das ganze Gesetz auch nicht.
liebe Grüße Kaefer
Wenn du ein glückliches Leben willst, verbinde es mit einem Ziel, nicht aber mit Menschen oder Dingen Albert Einstein
als autofahrer ist man immer mit der doofe. potenziell gefährdet man leute,tiere,autos bla ,wenn man hinter dem steuer sitzt. hoch leben mal wieder schwachsinnige deutsche gesetze..
wer freunde ohne fehler sucht....... bleibt ohne freunde!
Zitat von BrockenhexeKäfer hat recht! Gilt auch wenn einer verkehrt aus einer Einbahnstraße kommt.
Heike es ging ja nicht darum ob man die Polizei rufen sollte oder nicht. Die Polizei war ja am Unfallort! Es ging um die Frage ob die Aussage des Polizisten richtig ist.
Also mir wäre am Montag fast der gleiche Fall passiert - ein Fahrschüler wollte in die Straße re einbiegen und ich kam grad raus schaute aber nach re und sah den Fahrschüler recht spät ... er hat zum Glück gehalten sonst hätte es gecrasht... Muss dazu sagen, dass es eine enge Straße war von der er kam und aus der ich fuhr - wenig Platz also.
Ich denke erst mal ist auch derjenige Schuld, der nicht re vor li gelten lässt - dazu gehört nun mal auch das sofortige Stoppen. Wenn der andere dann noch die Kurve schneidet, so trägt dieser Mitschuld! Mein jetzt ich ....
Auf dem bild aber ist der dunkelblaue Wagen ja noch in seiner Straße!!!! Da kommt es wohl auf die Geschwindigkeit an, mit der er dann auf den von re kommenden auffuhr und ob er überhaupt gebremst hat!!!
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Liebe Grüße Bigi
Tu was du willst – aber nicht, weil du musst. ~ Buddha ~
Zitat von BrockenhexeKäfer hat recht! Gilt auch wenn einer verkehrt aus einer Einbahnstraße kommt.
Heike es ging ja nicht darum ob man die Polizei rufen sollte oder nicht. Die Polizei war ja am Unfallort! Es ging um die Frage ob die Aussage des Polizisten richtig ist.
?????????????????? Wo steht da was von Polizei rufen?
Liebe Grüße Brockenhexe (-:
Nur der kann die Zukunft gestalten, der die Aufgaben der Gegenwart meistert.
He, Bigi, es ging nicht um Hans`Beitrag sondern um meine Antwort. Und weder ich noch Käfer haben geschrieben, daß, oder ob man die Polizei rufen soll. Behalte deinen Termin lieber!
Liebe Grüße Brockenhexe (-:
Nur der kann die Zukunft gestalten, der die Aufgaben der Gegenwart meistert.
Mitschuld hat jeder,der am Verkehr teilnimmt. Aber dennoch wäre hier der Rat eines Rechtsanwaltes gefragt. Viel Erfolg, Hans-Otto.
NIna "Those who bring sunshine into the lives of others cannot keep it from themselves." – Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten. Sir James Matthew Barrie, 9. Mai 1860 Kirriemuir, Schottland – 19. Juni 1937 London
Versteh ich nicht, wo der dunkelblaue Vorfahrtsrecht missachtet haben soll. Wenn er rechts abbiegt und der andere zwar aus der Straße kommt aber links abbiegt, hätte für beide doch der Platz da sein müssen, damit sie aneinander vorbeifahren können.
Ich kann auf dem Bild halt nicht gut sehen, wie breit schmal die Straße da ist, aus der der hellblaue kommt.
Und meines Erachtens gilt in dem Fall auch kein Rechts-vor-links missachtet, weil beim Rechtsabbiegen der dunkelblaue doch normalerweise auch nicht auf die Spur des hellblauen gekommen wäre.
Aber ich in da drin totaler Laie und würde auch raten, Rechtsbeistand zu fragen. Vielleicht seid ihr im ADAC und könnt euch da mal schlau machen?
Klar muß man da eine Rechtsanwalt beauftragen. Aber Hans hat ja geschrieben dass der hellblaue Wagen (er kam von rechts)die Kurve angeschnitten hat. Somit hat er den Dunkelblauen gerammt. Wenn hier recht vor links gilt (wovon ich ausgehe), dann ist meiner Meinung trotzdem der Hellblaue schuld.