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Dieses Thema hat 11 Antworten
und wurde 624 mal aufgerufen
 Tagesgeschehen und Politik
Brockenhexe ( gelöscht )
Beiträge:

17.08.2007 00:50
Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten


Eine lesbische Iranerin ist wegen ihrer sexuellen Orientierung zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Ein iranisches Gericht hat sie verurteilt, als sie das Land schon verlassen hatte.
Aus Angst vor einer Abschiebung hat sie in Deutschland schlaflose Nächte. Die Behörden sehen keinen Asylgrund, sie sprechen von einer sogenannten Verfolgungslegende.
Die Mutter der Bedrohten hatte bei einer Befragung die Homosexualität der Tochter aus Scham bestritten. Nun setzt die Anwältin die letzte Hoffnung auf einen vorläufigen Schutz im Kontext eines Asylverfahrens.

Liebe Grüße
Brockenhexe (-:

No problem Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 11.364
Punkte: 12.314

17.08.2007 01:07
#2 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

ich weiss nicht was ich dazu sagen soll, mir fehlen vor ???? die Worte
Wo bleibt da das Recht auf ein menschenwürdiges Asylverfahren?
Nein, das Verhalten der in den Behörden arbeitenden "Menschen"!ist überhaubt nicht mehr nachvollziehbar.

NIna
Undenkbares wird denkbar, wenn das daran glaubt

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
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17.08.2007 07:46
#3 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Ich glaube diese Menschen können sich einfach nicht vorstellen, dass es im Iran noch so vorsintflutlich zugehen soll.
Allerdings gibt es ja mit Sicherheit Landsleute die genau diese bestätigen könnten.


Lieben Gruß vom Kochmauserl

Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag

Katinka ( gelöscht )
Beiträge:

18.08.2007 13:10
#4 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten
Es ist wirklich eine Schande....
Ich hatte mal den Koran auf deutsch gelesen....puh....
Es ist so, überall in moslemischen Staaten....
Aber auch in moslemischen Familien überall, auch in Germany.....

Gruss Katinka....

Der Herr segne dich und behüte dich auf all deinen Wegen....

wakeupmaus ( Gast )
Beiträge:

18.08.2007 17:09
#5 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Einfach nur schrecklich und menschenunwürdig

Tue Deinem Körper Gutes, damit Deine Seele Lust hat, darin zu wohnen.
Teresa von Avila

sonnenblume ( gelöscht )
Beiträge:

18.08.2007 17:17
#6 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Man denke auch mal an die sogenannten "Ehrenmorde"......auch hier in Deutschland! Ich wage zu bezweifeln, ob man dieses "Denken" aus diesen fanatischen Leuten überhaupt jemals rausbringen kann.....

Liebs Grüßle
Chris

"Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden" (Marlon Brando)

indra1 Offline

höher geht's nimmer

Beiträge: 678
Punkte: 678

19.08.2007 12:12
#7 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Liebe Gitti, es ist aber so. Unter dem Tschador darf kein Haar hervortreten, wenn Du nach draußen gehst dort. Du darfst dich nicht schminken, auch kein Lippenstift benutzen. Eine Iranerin kann sich nicht so einfach mit einem Mann auf der Straße unterhalten, es sei denn es ist der Vater oder der Bruder oder Ehemann. Handelst Du zuwider und wirst erwischt, wirst du bestraft. Ich selbst habe die iranische Staatsangehörigkeit durch die Heirat mit einem Iraner. Ich selbst war niemals im Iran aber im Konsulat in München. Es ist eine niederdrückende Atmosphäre dort gewesen. Ich war schockiert. Meine Passfotos waren unbrauchbar, weil mein Kopftuch nicht richtig saß, ein paar Haare herausschauten und man hat mir alles auf den Tisch geknallt, weggeschickt und ich musste neue machen lassen. Dort eintreten durfte ich auch nur mit Kopftuch.

Es ist so im Iran. Da könnte ich noch viele Dinge aufzählen, gerade was den Stand der Frauen betrifft. Deshalb kann ich mir auch sehr gut vorstellen, was einer lesbischen Iranerin für Strafen drohen.

LG Indra1 (Mara)



Im Leben geht es nicht darum, wie viele Atemzüge wir machen, sondern darum, wie viele Momente uns den Atem rauben.

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
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19.08.2007 23:11
#8 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Auweia, das hört sich ja wirklich schlimm an!
Trägst du denn im Alltag auch ein Kopftuch?


Lieben Gruß vom Kochmauserl

Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag

indra1 Offline

höher geht's nimmer

Beiträge: 678
Punkte: 678

20.08.2007 06:14
#9 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Liebe Gitti, ich habe nur ein einziges Mal ein Kopftuch getragen und zwar du diesem speziellen Anlass. Ich wäre auch niemals wieder zu diesem Konsulat gegangen.

LG Indra1 (Mara)

Im Leben geht es nicht darum, wie viele Atemzüge wir machen, sondern darum, wie viele Momente uns den Atem rauben.

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
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20.08.2007 09:30
#10 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Das verstehe ich, wie denkt denn dein Mann darüber?
Will er mal mit dir in seine Heimat fahren?


Lieben Gruß vom Kochmauserl

Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag

indra1 Offline

höher geht's nimmer

Beiträge: 678
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20.08.2007 09:54
#11 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Mit meinem Mann lebe ich nicht mehr zusammen, da gerade im partnerschaftlichen Zusammenleben doch unüberwindbare Hürden bestanden, bedingt auch durch die unterschiedliche Herkunft (erhebliche Diskrepanzen bei der Erziehung der beiden Töchter). Er hat sein Land vor der Revolution verlassen, da dieses Regime Zwänge vorgab, die er nicht akzeptieren wollte, insbesondere auch was die Religion betrifft. Er ist Bahai und Bahai's werden verfolgt und wurden hingerichtet. Ob es jetzt noch so ist, kann ich nicht sagen. Zwischenzeitlich hat er die deutsche Staatsangehörigkeit, da ein vereinfachtes Verfahren insbesondere für die Iraner gilt, da der Iran prinzipiell nicht ausbürgert. Sonst ist es bei allen Nationalitäten erforderlich, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Jeder von uns lebt sein eigenes Leben und es geht uns gut dabei - jetzt - wobei die Trennung von einem Iraner, vor allem wenn sie von der Frau ausgeht - nicht einfach ist.

LG Indra1 (Mara)

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No problem Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 11.364
Punkte: 12.314

20.08.2007 16:51
#12 RE: Zum Tod durch Steinigung verurteilt - trotzdem von Abschiebung bedroht Zitat · Antworten

Ich zolle Dir höchste Achtung, ich habe schon anderes erlebt bei einer guten Bekannten ging das ganz anders aus.
Ich wünsche Dir weiterhin eine gute Zeit

NIna
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