Das Land Baden-Württemberg ist im Rechtsstreit um die Zahlung von Schmerzensgeld für ehemalige Sicherungsverwahrte auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Landes gegen ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe zurück.
Das Landgericht hatte am 24. April entschieden, dass das Land vier früheren Sicherungsverwahrten insgesamt 240.000 Euro Entschädigung für überlange Unterbringung zahlen muss. Die vier einstigen Sexualstraftäter waren in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg nach Verbüßung ihrer Haftstrafen noch weitere 18 bis 22 Jahre in Sicherungsverwahrung genommen worden. Damit wurde die bei ihrer Verurteilung geltende Verwahrungshöchstfrist von zehn Jahren deutlich überschritten. Die Entschädigungssummen für den Überschreitungszeitraum betragen in den vier Fällen 73.000 Euro, 65.000 Euro, 53.000 Euro und 49.000 Euro. Das Landgericht legte jeweils 500 Euro pro Monat zugrunde. Das OLG bestätigte nun die Rechtsauffassung des Landgerichts.
Hier geht es um etwas, das mir persönlich schon lange sauer aufstösst: Diese Verhätschelung der Täter, aber die Opfer können (sofern sie überhaupt noch leben) sehen wo sie bleiben.
Besonders ein Satz in der Begründung fällt mir auf: "Entschädigung für überlange Unterbringung".
Und die Opfer ? Wo ist ihre Entschädigung für "überlange" Behinderung, für "überlange" Traumatisierung oder gar für "überlanges" tot sein ?
Ich bin sicher kein Verfechter von "Auge um Auge". Aber ich meine halt, dass man sich erst mal um die Opfer kümmern sollte. Sicher haben die Täter Anspruch gemäß den hier geltenden Gesetzen behandelt zu werden.
Nur - wo war ihr Gerechtigkeitssinn als sie ihre Taten begangen haben ?
Hans-Otto
per aspera ad astra (über rauhe Pfade zu den Sternen)
Diesen Bericht habe ich heute auch gehört, habe erst gedacht, mich verhört zu haben.
Klar, jeder soll nach dem Gesetz behandelt werden. Aber Schmerzensgeld für "Überlange Sicherheitsverwahrung"?? Solche Typen (Sexualstraftäter) gehören ohnehin ihr für immer weggesperrt.
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