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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 684 mal aufgerufen
 Gesundheit
Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
Punkte: 36.638

03.05.2007 09:44
VORSORGEN FÜR DEN NOTFALL Zitat · Antworten

Patientenverfügung

Dieses Schicksal kann jeden treffen: krank oder verletzt und nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern. Mit einer Patientenverfügung können Sie im Vorweg regeln, was Ihnen wichtig ist.

Überlegen Sie genau, wie Sie was für den Notfall schriftlich regeln.
Ende März ging es im Bundestag um Leben und Tod. Auf der Tagesordnung stand die sogenannte Patientenverfügung. Bis zum Jahresende soll ein Gesetz verbindlich regeln, wie Ärzte mit dem Patientenwillen umzugehen haben. Umstritten ist, ob die Patientenverfügung nur im Falle einer tödlichen Krankheit im Endstadium verbindlich sein soll oder in jedem Fall befolgt werden muss. Das sollten Sie wissen, falls Sie schon jetzt Ihren Willen hinterlegen möchten:

Was genau ist eine Patientenverfügung?
Eine Anweisung an zukünftig behandelnde Ärzte für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, weil Sie zum Beispiel ohne Bewusstsein sind oder dement.

Was muss drinstehen?
Ob Sie in einer lebensbedohlichen Situation künstlich beatmet oder ernährt werden möchten oder auf Leben verlängernde Maßnahmen verzichten.

Woher soll ich wissen, was für mich das Beste ist?
Experten empfehlen, dass Sie sich vor einer so weitreichenden Entscheidung mit einem Arzt über die möglichen Konsequenzen besprechen.

Muss ich eine solchen Verfügung erlassen?
Nein, wenn es keine gibt, entscheiden die Ärzte.

Ist die Verfügung rechtlich verbindlich?
Ja, sofern der Wille des Patienten eindeutig festgestellt werden kann. Deshalb sollten Sie auf allgemein gehaltene Formulierungen wie "in Würde sterben" oder "nicht an Schläuchen hängen" verzichten und klar verfügen, was Sie möchten und was nicht.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Wille auch befolgt wird?
Indem Sie einem Angehörigen oder Vertrauten eine sogenannte Vorsorgevollmacht ausstellen. Er wird dann Ihre Interessen vertreten, wenn Sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.

Bericht von KERSTIN HELLBERG


EXTRA-TIPP
Hier gibt es Musterexemplare
Empfehlenswert ist es, für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auf bestehende Formulare zurückzugreifen. Als vorbildlich gilt eine Broschüre, die Sie beim Bayerischen Justizministerium bestellen oder von dessen Homepage runterladen können:
http://www.justiz.bayern.de/ buergerservice/broschueren




Lieben Gruß vom Kochmauserl

Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
Punkte: 36.638

03.05.2007 09:48
#2 RE: VORSORGEN FÜR DEN NOTFALL Zitat · Antworten

Mein Mann, meine Schwiegermutter und ich haben schon vor vielen Jahren so eine Patientenverfügung gemacht.

Ich finde es wichtig schon vorher bestimmen zu können was mit mir im Ernstfall passieren soll.




Lieben Gruß vom Kochmauserl

Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag

Brockenhexe ( gelöscht )
Beiträge:

03.05.2007 09:54
#3 RE: VORSORGEN FÜR DEN NOTFALL Zitat · Antworten

Habe das für meine Mutter beim Notar machen lassen, und dabei gleich meine mit gemacht.

Liebe Grüße
Brockenhexe

leolingami ( gelöscht )
Beiträge:

04.05.2007 13:29
#4 RE: VORSORGEN FÜR DEN NOTFALL Zitat · Antworten

Ich finde es sehr gut, daß auf dieses Thema nochmal hingewiesen wird. Meine Frau und ich haben das vor ca. 5 Jahren erstmals gemacht und finden es gut und richtig. Allerdings habe ich kürzlich gehört, daß solch eine Erklärung an rechtlicher Wirksamkeit verliert, wenn sie nicht in bestimmten zeitlichen Abständen erneuert und bekräftigt wird. Ich meine mich erinnern zu können, daß das sogar jährlich erfolgen muß, aber das kann ich nicht mir Bestimmtheit sagen. Vielleicht weiß jemand von Euch zu diesem Punkt wirklich g a n z genau, wie oft das aktualisiert werden muß? Es wäre ja fatal, wenn man in guter Absicht sowas macht, dann von der Pflicht zur Aktualisierung nichts weiß und eines Tages mit der Aussage überrascht wird, daß die Patientenverfügung nicht mehr gültig und rechtswirksam sei, weil sie "zu alt" sei.

Obwohl man zu dem Thema Patientenverfügung immer wieder mal was in den Zeitungen liest, gibt es in der breiten Bevölkerung vermutlich noch sehr viele Leute, die noch keinen Gedanken daran verschwendet und keine Vorsorge getroffen haben. Denen könnte eines Tages ein böses Erwachen bevorstehen...

Liebe Grüsse
Leolingami

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
Punkte: 36.638

04.05.2007 13:35
#5 RE: VORSORGEN FÜR DEN NOTFALL Zitat · Antworten




Soviel ich weiß, gilt die Verfügung bis auf Widerruf.
Diese Patientenverfügung ist ja nicht für den Patienten auf ewig bindend, es könnte ja sein, daß man seine Einstellung geändert hat, dann ist die Möglichkeit gegeben, daß diese Verfügung durch Widerruf nichtig ist.

Ich denke, die Krankenkasse müßte das genau wissen.




Lieben Gruß vom Kochmauserl

Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag

Bernd Offline

Edelweiss


Beiträge: 1.334
Punkte: 1.334

04.05.2007 22:15
#6 RE: VORSORGEN FÜR DEN NOTFALL Zitat · Antworten

Die Patientenverfügung sollte alle (paar) Jahre erneuert werden,
dadurch wird sie aktuell glaubwürdig.
Möglichst auf dem Vordruck vom Justizministerium (wird einem kostenlos zugesandt) http://www.justiz.bayern.de/

Eine Kopie sollte dem Hausarzt für die Akte gegeben werden.
Rechtsverbindlich ist sie nicht,
Ärzte sollten sie (nach eigenem Ermessen) würdigen.

Mir ist folgendes passiert:
Meine Mutter 96Jahre, komatös mit Nierenversagen ins Krankenhaus eingeliefert,
Essen(füttern) verweigert, kaum ansprechbar, desorientiert,
erkannte auch nahe Verwandte nicht,
sollte nach Ansicht der Ärzte operiert werden (Beinamputation)
Ich habe laut Patientenverfügung die Betreuung
und willigte in die hirnrissige OP nicht ein.
Daraufhin entschied der Arzt, dass meine Mutter bei klarem Verstand ist und selbst entscheiden kann und bereits einwilligte
(selbstredend kann sie nicht mehr (unter-)schreiben). "Dadurch sei die Patientenverfügung hinfällig und rechtswirksam ist diese eh nicht"!
Gott sei Dank brachten sie meine Mutter trotz Infusionen und Medikation nicht mehr in einen OP-fähigen Zustand
und ich holte sie, da keine Besserung eintrat, zwei Tage später wieder heim (zum Sterben, wie der Arzt meinte)
Zu Hause erholte sie sich wieder und es geht ihr besser denn je.

LG
Bernd

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
Punkte: 36.638

04.05.2007 22:35
#7 RE: VORSORGEN FÜR DEN NOTFALL Zitat · Antworten

Das ist ja der pure Wahnsinn, wahrscheinlich hätte deine Mutter die OP eh nicht überlebt.

Das hast du gut gemacht, Bernd!

Wir haben unsere Verfügung per Notar gemacht. Ich seh eigentlich nicht ein, daß ich alle paar Jahre das nochmal machen soll, schließlich sind die Notarkosten auch nicht gerade billig.




Lieben Gruß vom Kochmauserl

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