hallo leute. nun möchte ich auch mal nach langer zeit wieder etwas schreiben.
vor ca. einem jahr bekam mein sohn die aufforderung eines anwalts, eine rechnung für die anmeldung bei einer internetseite zu bezahlen. nach einigen schreiben an den internetdienstleister und auch dessen anwalt haben wir außer einer mahnung nichts von denen gehört oder gelesen. um weiteren ärger und kosten zu vermeiden, haben wir schließlich gezahlt.haben leider keine rechtschutzversicherung.danach hörten wir nichts mehr von der sache.
gestern doch bekamen wir wieder eine aufforderung über den anwalt mit dem hinweis, da wir beim ersten mal bezahlt haben, haben wir die forderung anerkannt und sind nun zur zahlung des 2. jahres verpflichtet.
wer von euch hat ähnliche erfahrung mit diesem "verein" gemacht und wie habt ihr reagiert?
___________________________________________ LG Micha Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast. (Marc Aurel)
Hallo Micha! Hab hier was in der Zeitung (AKTIV-Wirtschaftszeitung, bekommt mein Mann als AUDI-Mitarbeiter) gefunden:
Wie reagieren, wenn die Abzocker drohen? Laut Verbraucherzentrale Bayern müssen Rechnungen nicht beglichen werden, wenn Minderjährige ein Internet-Angebot ohne Zustimmung der Eltern annehmen. Das gilt erst recht dann, wenn nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, daß dieses Angebot Geld kostet. Sie sollten also per Einschreiben antworten, daß Sie den Vertrag nicht genehmigen und die Rechnung daher nicht begleichen. Formulierungshilfen finden Sie kostenlos im Netz: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de (Suchwort: "Musterbriefe"). Kommen dann trotzdem noch Mahnungen oder "Inkassobescheide", die von den Abzockern oft sehr aggressiv formuliert werden, können Sie das einfach ignorieren. Nur auf einen "Mahnbescheid" im Briefkasten müssten Sie erneut reagieren - mit einem Widerspruch.
Vielleicht hilft dir das ja weiter. Wünsch dir alles Gute!
Liebe Grüße Chris
Betrachte immer die helle Seite der Dinge!....und wenn sie keine haben? Dann reibe die dunkle bis sie glänzt!
wir hatten doch auch das Problem mit einer gewissen seite...nur nieeeeeeeeeeeee zahlen!!!! Klappte auch und kam nie mehr was!!
Aber du hast es einmal bezahlt und da glaube ich sieht die Regelung nun ganz anders aus!!!!
Aber erst mal würde ich gar nichts bezahlen...denn wegen Kleinbeträgen (ca. 60 € oder?) werden die nicht eine Klage erheben! Schreib ihnen, dass es ein Fehler war es zu bezahlen und fordere sogar das Geld zurück. Du musst ihnen mit der gleichen Dreistigkeit zurückschreiben, wie sie es bei dir machen/probieren. Viel Glück!
ich hatte mich 2005 von EUCEVA als "Tester" anwerben lassen. Versproche wurde, dass ich alle 4 Wochen Waren zum Testen erhalten sollte (leider wurde das nur telefonisch besprochen), diese Waren gingen danach in mein Eigentum über. Damit hierbei kein Mißbrauch getrieben werden sollte, müßte ich eine Schutzgebühr von monatlich 7 Euro bezahlen. Ich habe dem zugestimmt und es wurden von meinem Konto 84 Euro abgebucht. Nach ca. 2 Monaten und einer Mahnung von mir, wo denn nun die Testobjekte bleiben kam eine kleine etwas unhandliche Kühltasche (die grade mal Platz für 4 Coladosen hatte) an. Das war dann aber auch schon alles für das ganze restliche Jahr.
Ich hab mich zwar geärgert, aber eigentlich mehr über mich, weil ich widermal so gutgläubig war. Hab das Ganze dann unter "Erfahrung und Lehrgeld" abgebucht.
Vor kurzem kam dann die nächste Rechnung für die Fortsetzung des Vertrages und sogleich die Abbuchung der Jahresgebühr.
Ich hatte ganz groß auf dem Vertrag die zeitliche Begrenzung von einem Jahr und ging davon aus, dass wie am Telefon besprochen der Vertrag nur auf ein Jahr begrenzt ist. Was ich aber übersehen hatte war: auf der Rückseite waren die Vertragsbestimmungen ganz anders dargestellt, hier hieß es, " wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt wird, verlängert er sich um ein weiteres Jahr."
Die 84 Euro hab ich sofort stornieren lassen und sie wurden meinem Konto unverzüglich wieder gutgeschrieben. Prompt kam eine Mahnung mit Zuschlägen an. Damit war ich natürlich nicht einverstanden und hab das Ganze dem Rechtsanwalt übergeben.
Was genau daraus wird kann ich noch nicht sagen, aber ich halte dich auf dem Laufenden.
Wichtig wäre natürlich schon eine Rechtsschutzversicherung und ein Anwalt mit Interneterfahrung.
Genau dasselbe in Grün, nur ich hab das mit dem Hinweis auf Veröffentlichung meiner örtlichen Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale hingekriegt. Die beschäftigen sich nur mit solchen "Heiligen Verrätern" und die helfen Dir aus jeder verzwackten Siutation raus. Und sie kosten weniger als ein Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung, ist also auch gut für Leute mit wenig Kohle empfehlenswert. Hab erfolgreich eine Immobilie loswerden können, hat drei Monate banges Warten und statt 82.000Teuro Miese in spe "nur" 320Euro gekostet. Glück gehabt und gute Arbeit von Seiten der http://www.verbraucherzentrale.de meiner nächsten Großstadt. LG, NIna
Zitat von Tigerlilie Aber du hast es einmal bezahlt und da glaube ich sieht die Regelung nun ganz anders aus!!!!
Stimmt liebe Bigi. Laut BGB wird mit einer Zahlung die Rechtmässigkeit einer Forderung anerkannt. Und wenn es auch nur ein Ratenbetrag von 1 € sein sollte.
Ist zwar eine blödsinnige Rechtsprechung, aber bei uns leider Gesetz.
Kleiner Tip noch. Stillschweigend angenommene Lieferungen haben nur Rechtskraft, wenn es sich bei beiden Partnern um Kaufleute handelt. Ich denke, dass die Rechtsspechung hier auch eine Ableitung finden kann. Ich empfehle dir auch die Verbraucherzentrale.
Zitat von No problem Und sie kosten weniger als ein Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung, ist also auch gut für Leute mit wenig Kohle empfehlenswert.
Nina, wir haben seit vielen Jahren eine Rechtsschutzversicherung. Der Anwalt kostet mich keinen Cent mehr. Aber dein Tipp ist gut, wenn man nicht versichert ist.
danke euch für die tipps. ich bin mir im moment noch nicht schlüssig, ob ich auf das schreiben des rechtsanwalts antworte oder ob ich erstmal garnichts mache und ein weiteres schreiben abwarte. kann mich dann immer noch dummstellen (fällt mir bestimmt nicht schwer) und schreiben, das ich zuvor noch garnichts von denen bekommen habe.
___________________________________________ LG Micha Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast. (Marc Aurel)
Müde Antworten auf müde Schreiben sind auch eine Möglichkeit. Dickes Fell ist bei so einer Abzocke immer gut. Letztendlich mußt du aber reagieren, wenn das Papier mit dem rosa Antwortschreiben kommt. Es kann auch zu einer Eintragung im Schuldnerregister kommen, wenn du überhaupt nicht reagierst. Und das ist sowohl dauerhaft als auch im weiteren Leben sehr hinderlich, weil es die Kreditwürdigkeit beeinflußt. Früher hat es die Pest gegeben, die das greifbare Leben beendet hat - heute gibt es einen Eintrag im Register, und du bist wegen Kreditunwürdigkeit von sehr vielen Dingen im Leben abgeschnitten. Da fragt übrigens keiner, ob die Forderung rechtens war oder nicht. Da muß allerdings nach dem Mahnbescheid erst der Vollstreckungsbescheid gekommen sein. Und wenn du dem nicht (auf dem rosa Papier) widersprichst (heißt eigentlich Einspruch), dann hat das sehr lange Folgen für dich. Schreibe einfach weiter in gewohnter Form (bitte nicht höflich und sehr energisch) weiter an den Inkassoanwalt. Ich hatte solche Deppen auch schon an der Backe - Sämereienfirma, ich sage welche, wenn ich nachgesehen habe. Ja, ich habe nachgesehen, es war Baldur. Die haben eine sehr schlimme Buchhaltung, die Fehlmengen auf dem selben Wege versucht einzutreiben. Nur, was ich nicht bekomme, bezahle ich auch nicht. Man muß nur genauso zottelig schlimm zurückschreiben. Irgendwann - nachdem die genügend Verwaltungsaufwand hatten - habe ich meine Reklamation nochmals als Kopie geschickt. Das zog sich mehrer Male über mehrere Jahre. Also für einen Verbraucher wirklich nervig. Klar gibt da so manch einer auf und zahlt. Ich nicht - bei keinem einzigen der Versuche. Mit Recht natürlich. LG Iris