Ein kleiner Tippfehler kann eine Stange Geld kosten. Wie das Amtsgericht München urteilte, muss beim Online-Banking derjenige haften, der eine Überweisung absendet - auch wenn sich bei der Kontonummer des Empfängers ein Zahlendreher eingeschlichen hat. Das Gericht befand, dass beim Online-Banking die Bank des Empfängers nicht die Kontodaten mit dem Namen den Konteninhabers abgleichen muss. Ein Mann war vor Gericht gezogen, weil er 1.800 Euro auf ein falsches Konto überwiesen hatte und die irrtümliche Empfängerin sich weigerte, das Geld wieder zurückzuzahlen.
Liebe Grüße Brockenhexe (-:
Nur der kann die Zukunft gestalten, der die Aufgaben der Gegenwart meistert.
oh, schiete. ist mir unlängst auch passiert, aber der falsche Empfänger merkte es und mir gelang die korrekte Rücküberweisung. ja, ein Zahlendreher kann teuer werden.
Mir ist das dusseligerweise schon ein zweites Mal passiert, die Bank hat nun um eine höfliche Rücküberweisung gebeten. Mal sehen, was sich tut - wo hab ich bloß meinen Kopf
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