Konto mit Pfändungsschutz kommt it dem neu eingeführten Kontopfändungsschutz soll die Zahl der Kontokündigungen zukünftig drastisch reduziert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 23. April 2009 mit den Stimmen der Großen Koalition, Grünen und FDP angenommen. Auf dem Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, wird ein monatlicher Freibetrag von aktuell 985,15 Euro vor der Pfändung geschützt sein. Diese Neuregelung ist insbesondere für Existenzgründer und Selbstständige wichtig, da dadurch ein Teil des Guthabens geschützt ist und damit der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
Eventuelle Befürchtungen, dass der Pfändungsschutz durch das Einrichten mehrerer P-Konten unterlaufen werden kann, können durch eine Schufa-Abfrage beseitigt werden. In dem Gesetz ist außerdem festgehalten, dass die Existenz eines P-Kontos nicht bei Anfragen zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit verwendet werden darf. Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, kündigte diesbezüglich an, dass die Verbraucherzentralen der Schufa auf die Finger schauen werden, ob diese Vorgabe auch eingehalten wird.
Die Verbraucherzentralen begrüßten das P-Konto, kritisierten jedoch gleichzeitig, dass nur ein bestehendes Konto in ein P-Konto umgewandelt werden kann. Verbraucher ohne Konto bleiben also bei dieser Neuerung außen vor. Die Verbraucherzentralen erneuerten deshalb ihre Forderung nach einem Girokonto zu fairen Gebühren für alle. Auch Politiker der Grünen und Linken monierten, dass das Pfändungsschutzkonto nur im Zusammenhang mit einem Recht auf Kontoeröffnung Sinn habe.
Das P-Konto tritt zwölf Monate nach der Verkündigung in Kraft und kann somit ab Mai 2010 genutzt werden. quelle.http://www.gevestor.de
im tierheim der stadt herne steht am eingang ein schild "wehe der menschheit, sitzt auch nur ein tier am tisch des jüngsten gerichtes......."
Wenn du auch nur einmal bettelnd und bittend hinter deinem oder deines Arbeitgebers Geld hergelaufen bist, denn weißt du, dass so ein Konto einen Sch... wert ist, weil es auf der anderen Seite Arbeitsplätze gefährtet. Das jtzt aktuelle Insolvenzrecht war zwar schwer einlesbar, aber ist einfach nur ein Schutz für Möchtegerne, die keine Ahnung haben, was Selbständigkeit überhaupt bedeutet. Selbstständigkeit sollte schon das bleiben, was es ist - ich unternehme etwas als Unternehmer und trage das Risiko. Nicht alle anderen, sondern ich. Und, mit Verlaub, wenn sich da irgendwas verdächtiges in der nächsten Intimzohne eines Gläubigers vollzogen hatte, dann hab ich früher (und das auch mit Erfahrungsrecht) einfach den Lieferantenkredit auf nichts gestrichen. Wer selber nichts auf die Reihe bringt, der schafft das auch nicht unter dem Namen seiner x-nächsten Frau. Aber, unsere Gesetzgebung ist nun mal einfach auf dem Weg, die unlauteren weiter zu stärken.
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