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Dieses Thema hat 6 Antworten
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 Rund um den PC
Hans-Otto Offline

Administrator


Beiträge: 7.459
Punkte: 10.212

07.03.2010 07:37
Abzockfallen Zitat · Antworten

Folgenden Beitrag habe ich aus dem "Stern":

So tappen Sie nicht in Kostenfallen

Wie werden Verbraucher hereingelegt ?

Wissenstests, Softwaredownloads oder Rezepte: Hinter vielen scheinbar kostenlosen Angeboten im Internet verstecken sich Abofallen. Wie erkennt man unseriöse Angebote, und wie sollte man sich verhalten, wenn plötzlich eine Rechnung im Briefkasten liegt? stern TV hat die wichtigsten Informationen zum Thema.

Wie werden Verbraucher auf Internetseiten mit Abzock- und Abofallen reingelegt?

Die Betreiber von unseriösen Seiten im Internet verlangen für banale Leistungen, die es auf anderen Internetseiten kostenlos gibt, völlig überhöhte Kosten. Mittlerweile gibt es hunderte solcher Internetseiten mit Abzockfallen. Aufpassen sollten Sie vor allem bei Seiten, auf denen Sie Software, Filme, Musik, Referate oder Rezepte herunterladen können. Oft entpuppen sich auch Tests ("Teste dein Wissen", "Teste deine Intelligenz" oder "Wie hoch ist deine Lebenserwartung?") als Abzockfalle.

Auf einer Abzockseite werden Sie zum Beispiel vor dem Herunterladen einer Datei darum gebeten, Ihre Adresse in ein Formular einzugeben. Wenn Sie dann auf "Abschicken" oder "Bestätigen" klicken, werden Ihre Adressdaten an die Betreiber der Seite übermittelt. Danach bekommen Sie eine E-Mail oder einen Brief mit einer Rechnung. Manchmal wird darin die einmalige Zahlung eines bestimmten Betrags verlangt. Häufig fordern die Seitenbetreiber oder deren Anwälte auch Abo-Gebühren, die der Nutzer monatlich bezahlen soll.

Auf welchen Internetseiten verstecken sich Abzock- und Abofallen?

Eine Liste mit Internetseiten, hinter denen sich eine Abofalle versteckt, finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wie erkennt man unseriöse Angebote im Internet?

Auf den ersten Blick sind unseriöse Angebote nur schwer zu erkennen. Skeptisch sollte man werden, wenn man zum Beispiel vor dem Download einer Datei oder eines Programms seine vollständige Adresse in ein Formular eingeben soll.

Verbraucher sollten außerdem auf Hinweise achten, die Informationen über mögliche Kosten geben. Solche Angaben sind oft gut versteckt: Man findet sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters oder als "Kleingedrucktes" im unteren Bereich der Internetseite. Häufig muss man auf einer Seite erst weit nach unten scrollen, um den Kostenhinweis zu entdecken.

Ist das, was unseriöse Anbieter im Internet machen, überhaupt legal?

Zu kleine oder versteckte Hinweise auf mögliche Kosten sind nicht rechtens. In den meisten Fällen halten Zivilgerichte die Forderungen der Seitenbetreiber für unberechtigt, weil Nutzer bewusst getäuscht werden. Zivilgerichte dürfen allerdings nicht darüber entscheiden, ob die Kostenfallen legal oder illegal sind. Darüber müssen Strafgerichte urteilen. Weil in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seitenbetreiber mögliche Kosten jedoch in den meisten Fällen erwähnt werden, gab es bisher noch kein Urteil eines Strafgerichts gegen einen Seitenbetreiber.

Was passiert, wenn man versehentlich in die Kostenfalle getappt ist?

In der Regel bekommen Verbraucher eine E-Mail oder einen Brief mit einer Rechnung oder einer Mahnung. Häufig werden diese Mails am Wochenende verschickt. Der Nutzer wird aufgefordert, einen bestimmten Betrag zu überweisen. Häufig wird dabei eine extrem kurze Zahlungsfrist angegeben. In den meisten Mails und Briefen wird mit einem Schufa-Eintrag oder dem Gerichtsvollzieher gedroht, sollte man nicht bezahlen.

Was ist zu tun, wenn man versehentlich in die Kostenfalle getappt ist?

Wenn Sie eine E-Mail oder einen Brief mit einer Rechnung bekommen, sollten Sie zunächst ruhig bleiben. "Generell ist zu raten: Einfach nicht reagieren", sagt Anneke Voß, Juristin und Expertin für Recht, Internet und Kommunikation bei der Hamburger Verbraucherzentrale.

Wenn Sie allerdings ein gerichtliches Mahnschreiben bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Gerichtliche Mahnschreiben heben sich deutlich von den Briefen der Internetseitenbetreiber oder deren Anwälten ab. Es ist ersichtlich, dass es sich dabei um ein Schreiben einer offiziellen Behörde handelt.

Was muss in einem Widerspruchsschreiben stehen?

Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg rät zu folgender Formulierung:

"Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der - mangels ausreichender Belehrung - auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten."

Ich habe eine Rechnung bekommen und bereits bezahlt. Habe ich eine Chance, mein Geld wiederzubekommen?

Die Chancen, bereits bezahlte Beträge wiederzubekommen, stehen schlecht. Man müsste gegen die Betreiber der Internetseite klagen. Das ist meistens aussichtslos, weil deren Firmen ihren Sitz häufig im Ausland haben. Wenn man aber monatlich einen bestimmten Betrag überweist, sollte man die Zahlung sofort einstellen.

Der minderjährige Sohn oder die minderjährige Tochter hat im Internet gesurft und auf einer Abzockseite persönliche Daten eingegeben. Müssen die Eltern in diesem Fall zahlen?

Nein! Minderjährige dürfen Abo-Verträge nämlich nur mit Zustimmung ihrer Eltern abschließen. Eltern haften hier auf keinen Fall für ihre Kinder. Wie in allen andern Fällen sollten Sie auf Rechnungen nicht mit der Überweisung des geforderten Betrags reagieren.

Gibt es einen Schutz vor Kostenfallen im Internet?
Die Zeitschrift Computerbild bietet eine kostenlose Software an, die Sie warnt, wenn Sie auf eine Internetseite mit Abzockfalle kommen. Das Programm funktioniert mit Windows XP oder Vista und den Browsern Internet Explorer und Firefox. Es kann auf der Homepage der Computerbild heruntergeladen werden.:http//www.computerbild.de/download/COMPUTER-BILD-Abzock-Schutz-4568820.html

Wo gibt es weitere Informationen zum Thema Abofallen?

Informationen und Tipps gibt es auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen. Links zur Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland finden Sie unter http://www.verbraucherzentrale.de. Auf den Internetseiten steht, welche Zweigstellen der Verbraucherzentrale in Ihrer


Hans-Otto

per aspera ad astra
(über rauhe Pfade zu den Sternen)


Meine Homepage "erLeben"

rico_40 Offline

Edelweiss


Beiträge: 796
Punkte: 796

07.03.2010 13:11
#2 RE: Abzockfallen Zitat · Antworten

Danke für diese Seite und die Empfehlungen Hans...das kann jeder denk ich gut mal gebrauchen..

GRüßle
Rico

No problem Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 11.364
Punkte: 12.314

12.03.2010 21:01
#3 RE: Abzockfallen Zitat · Antworten

DAnke wieder für einen wertvollen Text mit vielen brauchbaren Tips. Danke

GLG
NIna
Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott sich darum kümmert (Martin Luther King)

ChristopherS ( gelöscht )
Beiträge:

14.06.2010 00:18
#4 RE: Abzockfallen Zitat · Antworten

Hallo,

ich habe vor Kurzem immer wieder lästige Werbeanrufe bekommen und musste einen Weg finden, dieseswieder loszuwerden. Ich habe mich an das Team von Techfacts gewendet, die haben mich ausführlich beraten und in der Kategorie Internet einen Artikel mit meinem Fall veröffentlicht. Ich hoffe, das hilft euch weiter.

Viele Grüße,
Christopher.

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
Punkte: 36.638

04.11.2010 09:10
#5 RE: Abzockfallen Zitat · Antworten

Gestern kam im "Stern TV" ein Bericht über Abzockerfallen. Es wird allgemein gewarnt zu bezahlen. Notfalls einen Rechtsanwalt einschalten. Aber meist scheuen diese dubiosen Geschäftemacher gerichtliche Schritte - sie drohen sie meist nur an.

Lieben Gruß vom Kochmauserl

Keiner verdient deine Tränen und wer sie verdient, wird dich sicher nicht zum Weinen bringen.

Granatapfel Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 6.397
Punkte: 6.427

04.11.2010 11:22
#6 RE: Abzockfallen Zitat · Antworten

auch in unserer Zeitung war gestern darüber zu lesen, dass man etwas im Internet anklickt uns schon ist man Abonnent. Auch hier nicht zahlen, aber vom Abo zurücktreten wegen Irrtum! Drohungen wegen Inkasso und Rechtsanwalt ignorieren. Man kann es nicht oft genug sagen (denn ich Idiotin habe etwa 30 Euro bezahlt, ist aber schon eine Weile her).

Herzlich, Euer Granatapfel
Wenn du willst, dass man dich versteht, sage genau was du meinst

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
Punkte: 36.638

04.11.2010 16:24
#7 RE: Abzockfallen Zitat · Antworten

Zitat von Granatapfel
Man kann es nicht oft genug sagen (denn ich Idiotin habe etwa 30 Euro bezahlt, ist aber schon eine Weile her).



Nicht nur du, liebe Astrid . . . und mit weit höherem Betrag!

Lieben Gruß vom Kochmauserl

Keiner verdient deine Tränen und wer sie verdient, wird dich sicher nicht zum Weinen bringen.

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