Ich nehme hier mal Bezug auf unser Thema Kachelmann. Dort wurden auch einige "Seltsamkeiten" unserer Rechtsprechung kommentiert, wo einesteils jemand auf Verdacht eingesperrt wird, und auf der anderen Seite ein Totschläger frei herumlaufen darf. In dem Thema wurde auch erwähnt, was ein Missbrauch an Leib uns vor Allem an der Psyche des Opfers anrichten kann.
Heute habe ich einen Bericht gelesen, der mich von Neuem an unserer "Schmusejustiz", die den Täter verhätschelt und das Opfer nicht beachtet, zweifeln lässt:
Urteil im Rottweiler Missbrauchsprozess
Im Rottweiler Missbrauchsprozess ist der Angeklagte gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter des Amtsgerichts sprachen den 60 Jährigen in 49(!) Fällen für schuldig, sich an zwei heute 17 und 16 Jahre alten Schwestern vergangen zu haben. Die restlichen der ursprünglich insgesamt 87(!) vorgeworfenen Missbrauchsfälle, bei denen er auch eine weitere Schwester missbraucht haben soll, wurden fallen gelassen. Im Gegenzug für das in Aussicht gestellte relativ milde Urteil hatte der Ex-Zeuge Jehova ein umfassendes Geständnis abgelegt. Den Mädchen blieb dadurch eine Aussage vor Gericht erspart. Der Mann hatte die Taten zwischen Frühjahr 2007 und August 2008 begangen. Der Verurteilte, selbst Vater dreier Kinder, war bei den Zeugen Jehovas unter anderem für die Jugendförderung zuständig.
Hans-Otto
per aspera ad astra (über rauhe Pfade zu den Sternen)
Auch in diesem Fall dürfte das nur das sein, was "hochgekommen" ist. Vieles wird - ja manchmal auch im guten Glauben, den Opfern damit zu helfen - auf immer totgeschwiegen. Es glaubt doch wohl keiner ernsthaft, dass jemand in so hohem Alter "Ersttäter" ist. Es kam nur niemals vorher was hoch - also an die Öffentlichkeit. Na, mal wieder ein mildes Urteil und viele leise oder stumme Opfer.
Ich denke, über unsere "Gerechtigkeit" sollten wir hier weiter diskutieren.
- Neuste "Leistung" eines Richters - die No Angel-Sängerin kommt mit Bewährung davon. Für schwerste Körperverletzung. - Kürzlich erst ein Schläger, ein sogenannter "Intensivtäter" (warum läuft der überhaupt frei herum ?) = Bewährung. Wobei ich mich frage, was bei einem sog. Intensivtäter noch zu bewähren ist. - Ein Kachelmann wird monatelang eingesperrt, obwohl da ja überhaupt nichts klar war. - Ein junges Mädchen wird vergewaltigt, der Täter kommt mit einer Ministrafe davon, mit der Begründung, sie hätte ihn ja scharf gemacht, weil sie einen Minirock mit bauchfreiem Top trug. Kein Einzelfall übrigens.
...und solche Gerichtsentscheidungen könnte man noch seitenlang fortsetzen.
Was ist los hierzulande ?
per aspera ad astra (über rauhe Pfade zu den Sternen)
Zitat von Hans-OttoIch denke, über unsere "Gerechtigkeit" sollten wir hier weiter diskutieren.
- Ein junges Mädchen wird vergewaltigt, der Täter kommt mit einer Ministrafe davon, mit der Begründung, sie hätte ihn ja scharf gemacht, weil sie einen Minirock mit bauchfreiem Top trug. Was ist los hierzulande ?
Ich finde die Gerichte machen es sich leicht. Sollen die jungen Mädel sich denn verschleiern damit sie die Lustmolche nicht scharf machen??? Was heisst eigentlich "Ersttäter"? Sollen wir immer darauf warten bis er zum "Mehrfachtäter" wird?
Lieben Gruß vom Kochmauserl
Keiner verdient deine Tränen und wer sie verdient, wird dich sicher nicht zum Weinen bringen.
Zitat von Hans-OttoIch denke, über unsere "Gerechtigkeit" sollten wir hier weiter diskutieren.
- Ein junges Mädchen wird vergewaltigt, der Täter kommt mit einer Ministrafe davon, mit der Begründung, sie hätte ihn ja scharf gemacht, weil sie einen Minirock mit bauchfreiem Top trug. Kein Einzelfall übrigens.
...und solche Gerichtsentscheidungen könnte man noch seitenlang fortsetzen.
Was wirklich schlimm ist - der Frau als solches wird ja inzwischen nicht nur der Minirock vorgeworfen. In Prominentenfällen wird die Psyche auch noch mal öffentlich ganz gründlich durchleuchtet. Nackter kann man einen Menschen nicht mehr ausziehen als man es bei den Opfern tut. Und das sehr, sehr öffentlich. Naja, was solls, wir sind eh immer schuld.
Da kommt mir die Frage in Erinnerung: Frage an Radio Eriwan: Ist es möglcih, dass ein Mann eine Frau im Laufen vergewaltigen kann? Radio Eriwan: Im Prinzip schon, doch Frau mit Rock hoch läuft schneller, als Mann mit Hose unten. Und schuld sind immer die, die sich nicht gewehrt haben, bei unserer Justiz.
Ggggrrr. Gruss NIna Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott sich darum kümmert (Martin Luther King)
Wenn ein Vergewaltigungsopfer derart in die Öffentlichkeit gezerrt wird, oh nein, ich möchte mir nicht vorstellen in so einer Situation zu sein. Und bei dem finanzeillen Hintergrund des Beklagten und seiner daraus resultierenden Macht - sie muß stark sein, sehr stark, um hinterher überhaupt überleben zu können (abgesehen von dem Anklagepunkt). Ich selbst würde das heute nicht nochmal schaffen und in den Herbstwald zum Pilzesammeln gehen.
Der Umstand dass die tat überhaupt vors Gericht kommt. In der vergangenheit hat man missbrauch bei den Zeug einfach vertuscht gibt hierzug genug austeigerberichte.
"Ich wusste nicht, dass Jesus alles ist was ich brauche, bis Jesus alles war, dass ich hatte"
Nun, zum Glück finden immer mehr Menschen den Mut, ihr Schweigen zu brechen und über die Missbrauchsvergangenheit zu reden oder zu schreiben. Es ist ein schmerzhafter Prozess, der meiner Meinung nach gute und professionelle Begleitung braucht.
Zitat von History777In der vergangenheit hat man missbrauch bei den Zeug einfach vertuscht gibt hierzug genug austeigerberichte ...
Hallo History , meintest du "Zeugen Jehovas"
Liebe Abendgrüße von Passionsblume!
____________________________________________________________________________________________________ Der gefährlichste Satz der Sprache ist: "So haben wir es schon immer gemacht." (Grace Hopper)
Was ein Mensch nach einer professionellen Begleitung braucht, ist vor allen Dingen die Möglichkeit es jederzeit - auch nach Jahrzehnten - offen aussprechen zu dürfen. Das ist nach der aktuellen Verjahrungsregelung überhaupt nicht möglich. Außer man hat den Mut, sich über diese Verjährungsregelung hinwegzusetzen. Da nichts mehr bewiesen werden kann, kanns auch immer auf eine Verleumdungsklage hinauslaufen. Was ich erlebt hab, das waren allerdings herabgesenkte Augenlieder. Ich hab diese Angst verloren. Ja, damit auch ganz viele andere Ängste. Aber ein Opfer sollte die der Tat angemessene Frist zur offenen Aussprache der Tat haben - das ist in so einem Fall sein Leben lang. Auch wenn ich nicht das Recht habe - ich hab es mir genommen. Und es geht mir besser damit.
Zitat von KräuterfeeAber ein Opfer sollte die der Tat angemessene Frist zur offenen Aussprache der Tat haben ...
Ja, liebe Kräuterfee, dass es überhaupt "Fristen" gibt, finde ich nicht in Ordnung!
Missbrauch "kann NIEMALS verjähren" ...
Liebe Grüße von Passionsblume!
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