Das Land Baden-Württemberg muss vier früheren Sicherungsverwahrten, darunter einem Mann aus Freiburg, Schmerzensgeld für zu lange im Gefängnis verbrachte Jahre zahlen. Das Landgericht Karlsruhe sprach den Klägern insgesamt 240.000 Euro zu. In ihrem Urteil erklärtem die Richter, dass die Kläger Anspruch auf das Geld hätten, weil ihre Verwahrung nachträglich und damit unzulässig um bis zu zwölf Jahre verlängert worden war. Die Höhe der Entschädigung wurde auf 500 Euro monatlich festgelegt. Diesen Betrag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbaren Fällen zuerkannt.
So weit so gut - oder eben nicht so gut.
Hierzu habe ich nur noch eine weitere Frage: " und wo bleibt das Schmerzensgeld für die Opfer ?"
Hans-Otto
per aspera ad astra (über rauhe Pfade zu den Sternen)
Oh ja, ich würde auch manches mal vor Schmerzen aufheulen. Aber, es hilft nichts. Eine unserer letzten Spendenaktionen ging übrigens auch an den weißen Ring. Kann auch jeder von euch dahin spenden. Das steht jedem frei. Als kinderlose Frau - klar, ich möchte immer und immer wieder gerne Menschen auf einen guten Weg bringen. Jeder, der es schafft.... ist ein bischen ich.
Es geht hier nicht um irgendeine Entschädigung der Opfer, sondern darum, dass Menschen ohne Rechtsgrundlage im Gefängnis eingesperrt wurden. Wenn einer für eine Strattat verurteilt wurde und seine Strafe verbüsst hat, so hat er auch das Recht, danach wieder in Freiheit zu leben. Auch wenn es manche vielleicht anders sehen, was ich eigentlich nicht verstehen kann. Alles andere wäre unmenschlich - auch wenn es sich selbst um einen Täter handelt. Wir haben hier in Deutschland schließlich nicht die Todesstrafe. Und 500 Euro pro Monat für ungerechtfertigte Freiheitsberaubung ist sicher nicht zuviel. Freiheit ist das höchste Menschenrecht - wenn wir das verletzen, dürfen wir uns über andere Staaten wie China usw. nicht beschweren.
Du hast sicher recht lieber Faust. Aber in unserer Rechtsprechung wird das Opfer immer wieder benachteiligt.
Es stimmt schon, dass Freiheit das höchste Menschenrecht ist.
Aber was ist mit der Freiheit des Opfers, das vielleicht für den Rest seines Lebens im Rollstuhl sitzt ? Was ist mit der Freiheit dessen, der vielleicht für immer traumatisiert oder durch die Tat gar geistig gestört ist ? Was ist mit der Freiheit dessen, der im Alter von vielleicht 20 Jahren umgebracht wurde, wo bleibt seine Freiheit, die er vielleicht noch 60 oder 70 Jahre hätte geniessen können ?
lg, Hans-Otto
per aspera ad astra (über rauhe Pfade zu den Sternen)