In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Ein Organ, ein Organteil oder Gewebe dürfen einem "Organspender" nur dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt. Sämtliche Transplantationszentren in Österreich sind verpflichtet, vor einer geplanten Organentnahme das Vorliegen eines Widerspruches im sogenannten Widerspruchregister zu prüfen. Diese Abfragen werden durch das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) dokumentiert.
Wer seine Organe, Organteile oder Gewebe nicht "schenken" möchte, also eine Organentnahme ablehnt, muss einen Widerspruch schriftlich dokumentieren (z.B. bei seinen Ausweispapieren). Aus dem Widerspruch muss hervorgehen, dass man mit der Organentnahme nicht einverstanden ist. Außerdem sollte man sich im sogenannten »Widerspruchregister gegen Organspende« eintragen lassen.
Das gilt auch für Ausländer, die sich in Österreich aufhalten (z.B. im Urlaub!).
Die Widerspruchsformulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse geschickt werden.
Das diskutierte Problem mit der Organspende ist nicht das Spenden an sich. Nach den Fällen in Deutschland hat man den Eindruck, dass nicht die dringends Bedürftigen ein Organ erhalten. Die Befürchtungen gehen dahin, dass die finanziellen Mittel der Empfänger auch eine Rolle spielen könnten. Es ist längst gelebte Praxis, dass wohlhabende Patienten, auch aus dem Ausland sich in Deutschland behandeln lassen. Deutsche Patienten aber auf Behandlungen, die sie dringend benötigen, warten bis sie diese Behandlungen nicht mehr benötigen. Das gelebte Gefühl vieler Menschen geht dahin, dass ihre Behandlung abhängig ist von ihren finanziellen Möglichkeiten.