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Dieses Thema hat 14 Antworten
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 Gesundheit
Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

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30.05.2013 11:05
Patientenverfügung Zitat · Antworten

Aus aktuellem Anlass in meiner Familie möchte ich euch ein paar Tipps (gelesen in Bild der Frau) für die Patientenverfügung geben:

Patientenverfügung: 5 Fehler, die Sie nicht machen sollten
Fehler 1:
Ich bin jung und gesund, ich brauche keine Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung ist nicht nur für alte und kranke Menschen wichtig: Unfälle können jeden treffen. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Ihre Ärzte und Angehörigen wissen, wie Sie etwa künstlicher Beatmung oder Ernährung gegenüber stehen, ob Sie Bluttransfusionen oder Spenderorgane wünschen und wie verfahren werden soll, falls Sie dauerhaft im Koma liegen.
Fehler 2:
Ich kann mir einfach keine klare Vorstellung bilden, was ich will und was nicht. Daher kann ich keine Patientenverfügung haben.
Über diese Fragen abstrakt zu entscheiden, fällt schwer - schließlich können manche Eingriffe das Leben verlängern, aber auch das Leiden. Doch auch wenn Sie Ihren Willen nicht in jedem Einzelfall klar formulieren können, kann eine Patientenverfügung sinnvoll für Sie ein. Formulieren Sie Bitten und Richtlinien - die Ärzte werden sich bei ihren Entscheidungen daran orientieren.
Nehmen Sie ruhig auch Ihre Wertvorstellungen, religiösen Ansichten, Hoffnungen und Ängste in die Patientenverfügung auf: Habe ich Angst vorm Sterben, Angst zu leiden, Angst, anderen zur Last zu fallen? Was bedeutet mir Religion? Was kommt nach dem Tod? All das kann für Ärzte und Angehörige hilfreich sein - vor allem dann, wenn sie eine Entscheidung in einer Situation treffen müssen, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht beschrieben haben
Fehler 3:
Ich brauche keine Patientenverfügung, die Ärzte halten sich ja doch nicht dran.
Was Sie in Ihrer Patientenverfügung festlegen, ist verbindlich für die Ärzte: Der Bundesgerichtshof hat bereits 2003 festgestellt, dass es die Würde des Menschen verletzen würde, wenn sein Selbstbestimmungsrecht ignoriert würde. Allerdings muss aus der Verfügung eindeutig hervorgehen, was Sie in der konkreten Situation wünschen.
Eine Einschränkung gibt es bei körperlichen Eingriffen wie Operationen: Auch wenn Sie diese in Ihrer Patientenverfügung ausdrücklich einschließen, müssen Sie von einem Arzt aufgeklärt werden oder auf eine Aufklärung verzichten.
Fehler 4:
So eine Patientenverfügung ist mir viel zu umständlich. Ich sage einfach jemandem, was ich will.
Seit dem 1. September 2009 reicht eine mündliche Patientenverfügung nicht mehr aus. Damit Ihre Wünsche verbindlich wirksam werden, müssen Sie sie aufschreiben. Die so genannte "einfache Schriftform" reicht - das Schriftstück muss also nicht vom Notar beglaubigt werden.
Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig erneuern und bestätigen. So wissen die Ärzte im Notfall, dass das Dokument Ihren aktuellen Willen enthält. Je älter eine Patientenverfügung ist, desto weniger müssen sich die Ärzte an sie gebunden fühlen.
Fehler 5:
Meine Patientenverfügung ist privat. Was darin steht, geht keinen etwas an, so lange sie nicht gebraucht wird.
Ihre bevollmächtigte Person sollte den Inhalt Ihrer Patientenverfügung kennen und wissen, wo Sie diese aufbewahren. Je ausführlicher Sie darüber hinaus mit ihr über Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen sprechen, desto besser wird Ihr Bevollmächtigter Sie in Ihrem Sinne vertreten können.

Lieben Gruß vom Kochmauserl



Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade daraus!

Hans-Otto Offline

Administrator


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30.05.2013 17:19
#2 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten
Wir haben in unserem Bekanntenkreis einen Notarzt und der bekniet alle, auf jeden Fall eine Patientenverfügung anzufertigen.

lg, Hans-Otto

per aspera ad astra
(über rauhe Pfade zu den Sternen)


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Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

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31.05.2013 09:03
#3 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Ja das sollte wirklich ein jeder, ungeachtet des Alters. Es kann ja auch in jungen Jahren was passieren, dann ist es meist zu spät.

Mein nächstes Problem ist die Vorsorgevollmacht.
Eigentlich will ich dass ich dort eingetragen bin, aber mein Vater hat eine Lebensgefährtin, die ihn betreut. Kann ich die übergehen?
Wenn nicht, dann hat sie auch nach dem Tod die Hand auf den Konten. Ein lebenslangee Wohnrecht hat sie ja bereits.

Lieben Gruß vom Kochmauserl



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Hans-Otto Offline

Administrator


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31.05.2013 12:58
#4 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Das mit dem Wohnrecht wird sich kaum ändern lassen. Es sei denn, Dein Vater vermacht Dir die Wohnung allein per Testament. Er kann aber dieses Wohnrecht im Testament ebenfalls erwähnen. Dann kannst Du entweder annehmen und das Wohnrecht akzeptieren, oder das Erbe ablehnen.

Wird das Wohnrecht aber im Testament nicht erwähnt, oder ist jetzt schon notariell zugesichert, entsteht eine neue Rechtslage über deren weitere Ausführung Du allein bestimmst.

Wenn Dein Vater die Betreuerin selbst als solche eingesetzt hat, das hast Du eigentlich fast keine Chance, sie zu übergehen.

Normalerweise hat sie nach dem Tod Deines Vaters bis zur Erteilung des Erbscheines keinen Zugriff auf die Konten. Aber so etwas wird selten richtig geprüft und wenn sie auf Zack ist macht sie die Konten rechtzeitig leer.

Aber zu beiden Fragen solltest Du Dich bei Familiengericht schlau machen.

lg, Hans-Otto

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Faust Offline

höher geht's nimmer

Beiträge: 313
Punkte: 454

31.05.2013 18:34
#5 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Falls dein Vater die Vorsorgevollmacht auf seine Lebensgefährtin ausgestellt hat, dann ist es doch sein Wunsch, den man akzeptieren sollte. Wir (meine Frau und ich) wollen auch, dass zunächst jeder von uns den anderen versorgt bzw. über seine Versorgung bestimmt bevor das Recht auf unsere Kinder übergeht.
Was das Erbe der Wohnung anbelangt, so geht dieses auf die Kinder. Eine Lebensgefährtin hat (solange sie nicht verheiratet sind) keinerlei Erbanspruch, es sei denn, es ist in einem Testament geregelt. Einen Pflichtanspruch haben die Kinder aber immer, selbst wenn er alles seiner Lebensgefährtin vererben will. Das im Testament bzw. notariell geregelte Wohnrecht ist bindend; hier ist es der Wunsch deines Vaters, seine Lebensgefährtin für die Zukunft abzusichern. Es ist ja nicht so weitreichend wie das Erbe; wenn er gewollt hätte, könnte er ihr ja auch die Wohnung vererben, dann bräuchte es kein Wohnrecht.

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
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31.05.2013 19:36
#6 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Das Wohnrecht ist notariell zugesichet, aber im Testament wurde es nicht erwähnt, weil meine Eltern das "Berliner Testament" gemacht hatten. Das heißt beide haben sich gegenseitig als Erbe eingesetzt. Meine Mutter starb vor 42 Jahren.
Im Moment hat er seine Lebensgefährtin und mich als Vertrauensperson in der Patientenverfügung eingesetzt. Das ist auch in Ordnung, da sie ihn auch überwiegend pflegt. Gegen das Wohnrecht ist ja auch nichts einzuwenden, das ist völlig in Ordnung. Nur will ich nicht dass sie in der Vorsorgevollmacht erscheint, da sie in diesem Falle auch nach seinem Tode Zugriff auf seine Konten hat.

Lieben Gruß vom Kochmauserl



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Kräuterfee Offline

im alpinen Olymp


Beiträge: 1.894
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31.05.2013 23:59
#7 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Nach seinem Tode hat sie keine Vollmacht über die Konten, wenn bei dem Berliner Testament als Erben nach dem Tode beider Ehegatten die Kinder eingesetzt sind. Dass kann auch nach dem Tod einer der beiden Verfasser dieses Testamentes nicht mehr verändert werden.

kaefer Offline

Ehrenmitglied


Beiträge: 3.874
Punkte: 4.003

01.06.2013 00:25
#8 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

ich habe mir mal eine Patientenverfügung durchgelesen war mir zu kompliziert , aber da kann auch das Finanzielle regeln soweit ich mich erinnere . Kann aber auch sein das da eine Vorsorgevollmacht da bei war . Ich denke es für jeden nicht einfach zu entscheiden wer sich um alles kümmern soll , gerade in dem Fall von Gitti .
Beim Berliner Testament gebe ich Kraüterfee recht erst kommt der Ehepartner und dann die Kinder .

liebe Grüße Kaefer

Kochmauserl Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 23.615
Punkte: 36.638

01.06.2013 10:19
#9 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Genau Käfer, das ist die Vorsorgevollmacht, die das Finanzielle regelt.
Aber es geht mir auch darum, dass ich als Betreuerin eingesetzt bin und nicht irgendwann mal ein gesetzlicher Betreuer bestimmt wird.
Aber ich glaube und hoffe dass ich ihnen das schon richtig vermitteln werde können.

Lieben Gruß vom Kochmauserl



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Maitreya ( gelöscht )
Beiträge:

09.07.2013 10:31
#10 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Meine Mutter und ich haben auch solch eine Verfügung, hier allerdings muß sie auch von einem Richter unterzeichnet sein, damit sie gültig ist, Anwalt allein genügt hier nicht. Ohne diese hätten mich die dämlichen Notärzte schon 2 Mal mit der Polizei ins Krankenhaus bringen laßen.
Meine Mutter will nicht in ein Krankenhaus oder Pflegeheim, falls was wäre und sie möchte nicht künstlich am Leben erhalten werden.
Ich selbst will auch nicht weder Krankenhaus noch Pflegeheim, will aber, wenn die Zeit da ist, daß sie mir Sterbehilfe gewährt. Ich weiß und sie weiß, wo sie das Medikament erhält. Sie wird sich dadurch auch nicht strafbar machen, da passive Sterbehilfe in D erlaubt ist. Ich muß es also nur selbst trinken und sie muß das Zimmer verlaßen, dann macht sie sih nicht strafbar.
Dies ist, was wir beschloßen haben.

Passionsblume Offline

Ehrenmitglied


Beiträge: 2.543
Punkte: 6.824

09.07.2013 17:41
#11 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Maitreya,

was du hier beschreibst, ist meiner Meinung nach NICHT passive Sterbehilfe. Für mich hört sich das eher wie "Beihilfe zur Selbsttötung" an. Du besorgst ein Medikament, das die andere Person dann einnimmt, damit er/sie stirbt. Was ich weiß wird dies mit aktiver Sterbehilfe gleichgesetzt und ist strafbar.

Passive Sterbehilfe beschreibt meines Wissens nach "den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen" (z.B. künstliche Beatmung) - dies muss aber genau in einer Patientenverfügung stehen.
@ Fragen wir bitte Fundkatze - sie kann es bestimmt genau erklären ...

Liebe Grüße von
Passionsblume

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"Trage immer einen grünen Zweig im Herzen, es wird sich ein Singvogel darauf niederlassen." (aus China)

Fundkatze Offline

Ehrenmitglied

Beiträge: 5.141
Punkte: 13.531

09.07.2013 18:04
#12 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

So, wie Passionsblume, sehe ich das auch. Eine Patientenverfügung soll im Falle, jemand ist nicht mehr bei Bewußtsein, mit folgenden Kriterien in Kraft treten.
-Unterlassung jeglicher Lebensverlängernder Maßnahmen. Operationen, Bluttransfusionen, Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Beatmung.
-keine PEG-Sonde, es besteht sogar die Möglichkeit zu bestimmen, wann die Ernährung und auch Flüßigkeitszufuhr eingestellt werden soll..
-Medikamente nur zur Schmerzlinderung.
- die Möglichkeit zu bestimmen, daheim, im Krankenhaus, Altersheim oder Hospiz die Augen für immer schließen zu wollen.
Das ganze Handschriftlich, wenn möglich mit Zeugen, muß aber nicht. Norariell sollte die Verfügung unterschrieben werden, falls man nicht mehr im Stande zu unterschreiben ist.


Maitreya schreibt, daß sie eine richterliche Unterschrift brauchte, daß ist bei der Patientenverfügung nicht notwendig. Sicher dreht sich das bei ihr um aktive Sterbehilfe.

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Jeder Tag ist ein neuer Anfang! (T.S.Elliot)
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Es grüßt die Fundkatze

Maitreya ( gelöscht )
Beiträge:

09.07.2013 18:40
#13 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Hi Passionsblume, hi Fundkatze, ich setzte auch wie ihr gemerkt habt einen Thread rein über Sterbehilfe. In dem Thread wird eindeutig der Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe erklärt. Und dies was ich da schrieb ist eindeutig in D passive Sterbehilfe und erlaubt und es gibt auch bereits einige Ärzte, zum Glück, die diese ausführen.
Passionsblume, sei mir nicht böse, aber mein Freunde wollte sterben, er lag 2 Tage im Wachkoma und ich konnte seine Schmerzschreie bis auf den Balkon hören. Die Ärzte wußten, daß er höchstens nur noch 1 oder 2 Tage leben würde und hätte ich zur dieser Zeit so einen Arzt gekannt oder gewußt, wo ich es herbekomme, hatte ich es getan. Denn zwischen sterben und verrecken ist ein Unterschied und das war ein verrecken. Und es gibt immer noch das Gesetz, jeder Mensch hat das Recht in Würde zu sterben, aber von Würde war da nichts zu sehen.

Passionsblume Offline

Ehrenmitglied


Beiträge: 2.543
Punkte: 6.824

09.07.2013 18:54
#14 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Maitreya, das mit deinem Freund tut mir leid!

Doch zwei Fragen dazu: Woher weißt du, dass er sterben wollte? Wie hast du das wahrgenommen?

Übrigens, "böse" bin ich dir nicht! Es ist ein interessantes Thema, worüber man viel diskutieren kann.

Ich denke, jede/jeder von uns hat im Verwandten- oder Bekanntenkreis schon liebe Menschen im Sterben begleitet - oft über Monate oder sogar Jahre. Vor allem Wachkoma-Patienten leben oft noch viele Jahre.

Du schreibst, dass dein Freund 2 Tage im Wachkoma lag - hatte er einen Unfall?


Liebe Grüße von
Passionsblume

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"Trage immer einen grünen Zweig im Herzen, es wird sich ein Singvogel darauf niederlassen." (aus China)

Maitreya ( gelöscht )
Beiträge:

10.07.2013 09:24
#15 RE: Patientenverfügung Zitat · Antworten

Hi Passionsblume, es muß dir nicht leid tun, wir hatten 13 schöne Jahre und das ist mehr, als manche andere sagen können. Er sagte zu mir, daß waren seine letzten Worte, ich kann nicht mehr, ich möchte nicht mehr, sei mir nicht böse ich liebe dich, aber ich bn bin, wenn es endlich vorbei ist.
Ich sprach mit den Ärzten im Krnkenhaus nicht über ihn, aber ich hatte eine Vermutung und bekannte Ärzte sagten mir, das alles zusammenpaßt. Da Ebola ansteckend ist, hatte meine Mutter natürlich gleich wieder danach Panik, ob iches nicht auch habe, ich machte mir da keinen Kopf drum, wenn es so gewesen wäre, hätte ich es auch nicht verhindern können. Und ich verheimlichte im Krankenhaus allerdings deshalb, daß er vorher in Indien war, sonst hätten die mich auch gleich dort eingesperrt. Er starb zu gleichen Zeit wie dort der Virus ausbrach und er starb auf die gleiche Art und das hat mich auch auf den Gedanken gebracht. Die Todesursache lautet also unbekannt.Wir unterhielten uns noch bis 4 Uhr morgens, dann schlief ich ein. Gegen 7 oder 7:30 wachte ich auf und er lag im Bett voller Blut. Die Bluttransfusionen gingen nicht mehr in die Adern, dafür war sein Arm dreimal so dick, keiner konnte hrausfinden woher die Bltungen kamen und so kann man sagen, er verblutete innerlich. Bis ich ihm im Krankenhaus hatte, gab es natürlich auch jede Menge Ärger, da bei meinem Glück Mittwoch war, der Hausarzt hatte frei und mein Lieblingsarzt kam und fragte, warum ich ihn angerufen hätte, ob ich nicht sehen würde daß er im sterben liegen würde. Und warum ich überhaupt einen Krankenwagen rief, zum Glück hörte unser Hausarzt das Band ab und kam dann gleich. Für die Beerdigung brauchte ich dann wieder einen anwalt, da seine Mutter sagte, sie hat keinen Sohn mehr, wenn er verreck, soll ihn doch das Sozialamt begraben. Das sagte sie wörtlich, kein Anruf im Krankenhaus, nichts, sie weiß bis heute nicht, daß er tot ist.
Der Vater von einer, naja, wie sind so weit über alle Ecken entfernt, daß wir einfach immer sagen wir sind Chousinen, ihr Vater starb an Magenkrebs und sie als Irrenärztin war so durchgeknallt, daß sie ihn mit einem Kissen ersticken wollte, weil sie es nicht mehr ertrug. So denke ich, daß es mehr Menschen so geht und hätte mn sie nicht gehindert, hätte sie ihn wirklich erstickt und wenn eine Irrenärzin mal so weit ist, daß sie soweit ist, jemand mit dem Kissen zu ersticken und ihr die Neven mehr durchgehen als mir, denke ich mal, man sollte die Gesetze neu bedenken. Soviel ich aber weiß, kam inzwischen auch ein neues Gesetz heraus, daß es den Ärtzen erlaubt dies zu tun, allerdings nur ohne Bezahlung und keine Vereine wie Exit. Allerdings fand man da schon in der Schweiz, wo es erlaubt heraus, daß rzte dafür nicht besonders geeignet sind, da es bei fast jemand Arzt vorkam, daß er Mist baute und sie die Sterbenden dann regelrecht ermorden mußten. Das hätte ich wieder nur ungerne.
Ich sah auch einen Bericht von einer Frau, welche die künstlichen Geräte ihrer Mutter die Schläuche durchschnitt, sie kam frei, weil das Pflegeheim, wo sie ihre Mutter, natürlich gegen ihren Willen zuerst zustimmte, die Maschinen abzuschalten und dann es plötzlich wieder ohne Begründung rückgängig machten. Der Anwalt, er gab ihr den Rat, wurde zuerst verurteilt, doch dann freigesprochen. In den Filmen denkt man immer, schöner Tod, man döste vor sich hin und irgedwann ist es vorbei, leider nicht so. Das Medikament weiß ich inzwischen ist das gleiche mit dem sie auch Katzen einschläfern, würde auch zu meinem Leben paßen, bloß geben sie den Menschen da wie den Katzen auch, vorher ein Beruhigungsmittel, dann trinkt man das Zeug schläft ein und wacht nicht mehr auf. Meine Oma starb von selbst so, aber ich denke mal, daß die wenigstens das Glück haben so zu sterben. Und ich denke auch mal, daß ich mir über meinen Tod eigenlich darüber keine Sorgen machen muß, da ich ja eine kleine Hexe bin. Ich weiß das es Nacht ist und mich jemand erschießt, die Kugel kommt von der rechten Seite, aus einer Walter was weiß ich Pistole, demnach würde sich dies für mich von selbst erledigen. Wäre ja auch nicht das erste mal, daß ich mich mit einer Pistole am Kopf wieder finde, deshalb kämpfen ja, aber ich faße nie eine Schußwaffe an, dazu bringen mich keine zehn Pferde. Klingt irre ich weiß, aber darum kann halt auch jede Mutter und Tochter in unserer Familie hellsehen und dies sind meist die unschönen Dinge die man sieht und für mich eher ein Fluch und nicht wie viele sagen, sie finden das toll, ich würde es ihnen gerne geben, wenn sie es wollten und ich es könnte.

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