Hallo ihr beiden Männer igendwie kommen wir vom Thema ab Ich glaube auch kaum das eine Frau abtreibt , weil der Ehemann nicht der Vater ist . Sicher jeder Vater hat das Recht zu erfahren ob es sein Kind ist aber nicht so
Eine Frau würde nicht abtreiben, wenn zu befürchten ist, dass ihr Mann nicht der leibliche Vater ist und das zur Folge haben könnte, dass die Ehe zu Bruch geht? Das würde vielleicht nicht JEDE Frau tun, aber die eine oder andere schon denke ich.
Danke, Hans-Otto, bei dieser Entscheidung geht es um das Kindeswohl und um nichts anderes. Ich finde es gut, dass bei der getroffenen Entscheidung die Heimlichkeiten entfallen. Das ist auch für die betroffenen Kinder besser so. Kräuterfee
Jetzt muß ich dazu auch mal etwas sagen. Ich stehe voll hinter dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Stellt Euch doch mal folgendes vor: Ein Paar trennt sich. Er möchte nicht zahlen.Was könnte er tun? Er nimmt Material eines Freundes und seines Kindes, gibt aber sich als Spender an. Ergebnis: die Proben stimmen nicht überein...ergo ist er nicht der Vater und braucht nicht zahlen. Fändet ihr das gut? Bei dem gesetzlichen Vaterschaftstest werden diese Dinge nicht möglich sein!
wir finden es gut, dass auf der einen Seite die Heimlichkeit weiterhin illegal ist, aber auf der anderen Seite die Rechte der Männer auf einen Vaterschaftstest erweitert werden müssen. Bis dato hatten die Väter keinerlei Recht, einen Vaterschaftstest einzuklagen, dies war lediglich das Recht der Mutter bzw. des Kindes und seines gesetzl. Vertreters. Und wir denken, dass somit die Heimlichkeiten erheblich weniger vorkommen werden.
lg Tanja und Peter
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Also ich meine, warum heimlich? Warum war es nur möglich mit dem Einverständnis der Mutter einen Test durchführen zu lassen?
Wenn ein Mann begründete Zweifel an der Vaterschaft hat, dann muss es einfach möglich sein, es auf sein Verlangen, klären zu lassen und zwar ganz offiziell. Außerdem geht es ja auch um das Kind, sein natürliches Recht ist es zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist. Inoffizielle Tests sollten nach wie vor nicht erlaubt sein und auch keine Gültigkeit haben.
Genau solche Manipulationen, liebe Brockenhexe, meinte ich, wenn ich von Kindeswohl schrieb. Der Schutz des Kindes ist das einzig wichtige in dieser Angelegenheit.
Hallo Tanja und Peter! Soweit mir bekannt ist, hat ein Vater bis zu 2 Jahren nach der Geburt eines Kindes die Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten. Leider kommt es oft erst nach Jahren, nämlich wenn die Partnerschaft zu bröckeln beginnt, zu Zweifeln der Väter. Und dann leiden hauptsächlich die Kinder und nicht wie häufig beabsichtigt, die Partnerin. Kinder bekommen mehr mit als Erwachsene denken!
streng genommen 2 Jahre nach Kenntnis der Vaterschaft. Allerdings konnte er nicht auf einen Vaterschaftstest bestehen oder sogar einklagen, wenn die Mutter bzw. der gesetzliche Vertreter des Kindes dagegen war. Da hat es dann häufig vor gerichtet gereicht, wenn die Mutter glaubhaft machen konnte, dass nur der Mann in Frage kam und kein anderer.
Ich seh, dass durch diese Änderung einfach die Möglichkeiten der Väter einen legalen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, verbessert worden sind. Zum Glück.
Und Kinder kriegen in der Tat mehr mit als viele denken.
lg Tanja
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