Kater in Nachbars Garten: Jetzt hat er Hausarrest! Eine Katze ist derzeit Stammtischgespräch Nummer eins in Weißenstein. Der streunende Kater "Odin" schränkt angeblich die "Lebensqualität" am Land ein. Diese groteske Beschwerde beschäftigt nicht nur die Amtsstube Weißenstein. Der Kater "Odin" landet bei seinen Streifzügen durch den Ort Lansach auch mal in Nachbars Garten. Das störte diesen so, dass er Beschwerde in der Gemeinde einbrachte. Ein offizielles Schreiben sorgt nun für Belustigung im Ort: Als Katzenhalter würden Silvia Leitner und Christian Suppnig "tatenlos zusehen", wenn die Katze auf dem Grundstück des Nachbarn herumstreunt und weiter: "Ihre Nachbarn fühlen sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt." Auch ein Appell findet sich: "Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Katze am Grundstück, wenn möglich, nicht mehr herumstreunt."
"Ich kann meinem Kater beim besten Willen nicht die Grundstücksgrenze erklären! Jetzt muss er halt mit unserer zweiten Katze im Haus bleiben, denn der Nachbar hat sogar gedroht Fallen aufzustellen", sagt Leitner. In der kleinen Ortschaft gibt es viele Katzenbesitzer, die selbstverständlich ihre Tiere frei laufen lassen.
Amtsleiter Ernst Glanzer hat mit einem solchen Katzenjammer jedoch das allererste Mal zu tun: "Über Hundekot gibt es immer wieder Beschwerden. Diese Probleme wurden bislang leicht aus der Welt geschafft. Katzen waren aber noch nie betroffen! Wir bieten den Beteiligten ein vermittelndes Gespräch mit dem Bürgermeister an."
Der Katzen-Nachbar beruft sich weiters auf das Kärntner Landes-Sicherheitspolizeigesetz zur Haltung von gefährlichen Tieren. Darin ist festgelegt, dass Menschen von den Tieren nicht auf unzumutbare Weise belästigt werden dürfen. "Das betrifft Dauergebell von Hunden. Streunende Katzen am Land sind nun wirklich ortsüblich", so Marina Zuzzi-Krebitz, Präsidentin des Landestierschutzvereins. "Frei laufende Katzen müssen in Kärnten jedoch kastriert sein. Unkastrierte Tiere könnten markieren und das ist direkt vor der Tür sicher eine Belästigung." Auf den kastrierten "Odin" trifft das allerdings nicht zu, ein Witz auf der Weißensteiner Faschingsbühne wird er aber trotzdem werden. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mir ist das zu hoch, wie Streitsüchtig kann man werden? Bald dürfen wohl keine Vögel mehr in den Bäumen und Büschen sitzen, singen und trällern, weil das für irgendjemanden "Lärmbelästigung" ist. Der morgentliche Hahnenschrei wurde ohnehin schon mancherorts verboten. Bald dürfen auch keine Frösche mehr quacken, Maulwürfe mehr buddeln, Hasen in den Gärten Möhrchen anknabbern, etc.
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Also, eine Freundin von mir musste ihre Katze auch weggeben, weil sie "die Nachbarin störte" ... ! Sie spazierte auch manchmal in den Nachbarsgarten und das war zu viel!
Ereignisse und "Probleme" gibt es, da kann man sich nur wundern ...
____________________________________________________________________________________________________ Der gefährlichste Satz der Sprache ist: "So haben wir es schon immer gemacht." (Grace Hopper)
Merlin freut sich über den Besuch von Gitti und zeigt seine Künste.
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In ihrer Freiheit beim Herumstreunen und Mäusefangen könnten die heimischen Katzen künftig empfindlich eingeschränkt werden. Ein Tiroler Urteil untersagt es ihnen, fremde Grundstücke zu betreten.
Den Tieren wurde in einem Urteil des Bezirksgerichts Hall in Tirol untersagt, ein fremdes Grundstück zu betreten und somit gegen das Eigentumsrecht zu verstoßen. Das Innsbrucker Landesgericht bestätigte dies. Nun sei der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug, der hoffentlich "dem Spuk ein Ende setzt", meinte der Rechtsvertreter eines Tiroler Katzenbesitzers, Johannes Margreiter, am Donnerstag gegenüber der APA.
Stein des Anstoßes war ein Vorfall im Bezirk Innsbruck-Land: Die Katzen von Margreiters Mandant hatten ihre Kot-Spuren regelmäßig auf einem fremden Grundstück hinterlassen. Der Nachbar brachte eine Klage ein und bekam Recht. Der Tierbesitzer habe es zu unterlassen, dass seine freilaufende Katze auf die fremde Liegenschaft eindringen könne, hieß es dabei.
Anleinen verboten "Die entscheidende Rechtsfrage ist, ob Katzen Ausnahmen sind oder zu den großen Tieren zählen", erklärte Margreiter. Große Tiere seien beispielsweise Hunde, Schafe oder Ziegen, die angeleint werden dürften. Dies sei aber bei Katzen aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Er werde jedenfalls eine Revision gegen das Urteil beim OGH einbringen, bestätigte der Anwalt Berichte mehrerer Tageszeitungen.
Er hoffe, dass der OGH "dieser lebensfremden Einstellung" eine Absage erteile. Katzen seien im ortsüblichen Umfang zu dulden, forderte Margreiter. Sonst würde sich die freie Katzenhaltung in Österreich aufhören. Sollte die oberste Instanz - eine Entscheidung könnte im Herbst vorliegen - dennoch das Urteil bestätigen, müssten die Tierbesitzer in Österreich mit einer Strafe ab einer Höhe von 500 Euro rechnen.
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Der 1.April ist ja schon längst vorbei!!!
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Es wird immer verrückter in unserer Welt. Die Einen verbieten Hunden das Bellen, die anderen meinen dass Katzen wissen dass sie nicht fremde Grundstücke betreten dürfen. Wir hatten in meiner früheren Wohngegend einen Verrückten der dem Hahn des Nachbarn das Krähen untersagt hatte. Ein ehemaliger Nachbar hat sich fürchterlich aufgeregt weil die Vögel am Morgen so "gebrüllt" hätten.
Möööönsch die sollen doch schon mal zum Probeliegen gehen!!!!
Schade um den lebensfeindlichen Typen, der weder sich selber, noch die Nachbarkatze ertragen kann. Hoffentlich entscheiden die Richter tierfreundlich, Gitti, dass das Zwitschern der Vögel nicht untersagt wird, find ich auch * IN meiner Nachbarschaft geistert nachts um 1Uhr ein Kater herum, unlängst hat er unseren Balkon erklommen und wollte meiner Cappucinokatze wohl einen Besuch abstatten - er hat nicht mit der Schlagfertigkeit meiner Iris gerechnet, sie hat ihn tüchtig verdroschen, einen Büschel Haare trug sie als Trophäe ins Haus und maunzte mich maulend an," Schau, was dieser Kater gewagt hat - nicht mit mir!!!" * Ich drücke den leidgeplagten Menschen meine DAumen, dass es ein Katzengerechtes Urteil gibt halte uns bitta auf dem Laufenden! Danke
GLG NIna Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott sich darum kümmert (Martin Luther King)
In meiner Kindheit (ich wuchs auf dem Dorf auf) gab es einmal so was Ähnliches, als ein, aus der Stadt zugezogener, gerichtlich verbieten lassen wollte, dass morgens ein Hahn kräht.
Es gab eine zweite Gerichtsverhandlung. Der Besitzer des Hahn's erklärte dem Richter mit treuherzigem Gesichtsausdruck: " Ich versuch's ja Herr Richter. Ich bin jetzt auch schon mehrmals früh um vier aufgestanden und hab mit ihm (dem Hahn) geredet. Aber es nützt leider nichts - er hört einfach nicht auf mich. Wollen sie vielleicht mal ein Machtwort mit ihm sprechen ?"
Nachdem der Richter dem Mann erklärt hatte, das würde wohl auch nicht viel bringen wurde das Verfahren auf Kosten des Klägers eingestellt.
Der Hahn konnte also weiter krähen bis er an Altersschwäche starb.
Hans-Otto
per aspera ad astra (über rauhe Pfade zu den Sternen)
Legendäre Hotelkatze Matilda muss an die Leine Die Hauskatze im altehrwürdigen New Yorker Hotel Algonquin ist eine Institution. Bei ihren Fans hat eine Entscheidung der Gesundheitsbehörden Empörung ausgelöst: Es herrscht Leinenzwang für Matilda III. - aus hygienischen Gründen. New York - Matilda III. trägt seit Mittwoch Halsband und Leine. Die Hauskatze des New Yorker Hotels Algonquin sitzt am Empfangstresen, nachdem ihr die Lobby verboten wurde. Dort darf sie sich nicht mehr aufhalten, weil auch Essen serviert wird. Ihre Fans sind empört, doch Matilda nehme die Leine gelassen, versicherte Hotelsprecherin Alice Dealmeida. Die Katze lächele und posiere am Empfang. Derzeit erhalte sie ein Training, um zu lernen, dass sie sich nicht in Bereiche begeben dürfe, in denen gegessen werde. Sobald das Tier dies verstanden habe, werde die Leine wieder abgenommen, versicherte Dealmeida. Seit den dreißiger Jahren lebt immer eine Katze im Algonquin. Matilda III. ist bereits die zehnte. Sie hat ein eigenes Zimmer mit Roomservice und erhält regelmäßig Fanpost.
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GLG NiNa Laßt uns dankbar sein gegenüber Menschen, die uns glücklich machen. Sie sind die liebenswerten Gärtner, die unsere Seelen zum Blühen bringen {Marcel Proust}